top of page

Erbrecht

Nacherbfolge bei entfallener Hofeigenschaft (Eintrag: Februar 2013)

Bei einem Hof der bei Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft bei Eintritt des Vorerbfalles noch ein Hof im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) ist, bei dem jedoch seit Jahrzehnten die Hofeigenschaft entfallen ist und ein aus verfassungsrechtlicher Sicht notwendiger hinreichender materieller Sachgrund für eine höferechtliche Privilegierung nicht mehr ersichtlich ist, richtet sich die Nacherbfolge nicht nach der HöfeO, sondern nach dem im Zeitpunkt des Nacherbfalles anzuwendenden allgemeinen Recht

(OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2012, Az. 10/11).   

Vertragsanpassung bei unzumutbarer Abfindungsbeschränkung für Erben (Eintrag: Juni 2013)
Das als Alleinerbe seiner Mutter aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge in deren Gesellschaftsanteile nachfolgende Kind hat einen Anspruch gegen die übrigen Gesellschafter auf Vertragsanpassung, wenn sich die Differenz zwischen dem Buchwertanteil der Erblasserin und ihrem Ertragswertanteil zum Todeszeitpunkt dermaßen vergrößert hat, dass ein Festhalten an der Abfindungsbeschränkung durch die gesellschaftsvertragliche Buchwertklausel nicht mehr zumutbar ist. Die Genehmigung für eine auf dem Buchwert beruhende Abfindungsvereinbarung ist dann zu versagen

(OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.2013, Az. 4 UF 7/12).

Anker 1

Klarstellung zum testamentarischen Ersatzerben (Eintrag: September 2013)
Ein testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe

(OLG Hamm, Urteil vom 18.07.2013, Az. 15 W 88/13). 

Anker 2
bottom of page